Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen
§1 Vertrag
Die Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH ist der Vermittler der Vermietungsleistung. Die Vermietung erfolgt im fremden Namen und für fremde Rechnung. Vermieter ist der jeweilige Eigentümer der Wohnung. Mit diesem kommt der Mietvertrag unmittelbar zustande.
Der Vertragsabschluss ist bereits durch die Buchung erfolgt. Die Buchung kann mündlich oder schriftlich erfolgen und wird anschließend in schriftlicher Form (per Email oder Post) von der Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH bestätigt.
Für die Erfüllung der Vermieterpflichten haftet ausschließlich der Eigentümer, nicht wir als Vermittlerin.
§2 Hausordnung
Die Hausordnung jeder einzelnen Unterkunft ist Bestandteil des Mietvertrages und ist bei Bedarf bei der Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH einzusehen. Alle Gäste sind angehalten, sich an die jeweilige Hausordnung zu halten. Zuwiderhandlungen können einen Verweis aus der Unterkunft nach sich ziehen, ohne dass der Vermietungspreis ganz oder teilweise erstattet wird.
§3 Anmeldung/ Buchung
Die vertraglich vereinbarte Anzahl der Personen ist bindend. Änderungen sind dem o.a. Vermittler umgehend schriftlich oder im Büro vor Ort mitzuteilen und bedürfen der Zustimmung der Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH. Bei Überbelegung behalten wir uns das Recht vor, unangemeldete Personen abzuweisen sowie die zusätzlichen Personen je nach Mietpreis zzgl. eventueller Nebenkosten nachzuberechnen.
§4 Schlüsselübergabe/ Check-In
Wir begrüßen Sie zum Check-In ab 13Uhr bis 18Uhr in unserem Büro in 23946 Boltenhagen, im Weidenstieg 3. Der Einzug in die gebuchte Unterkunft ist ab 16Uhr möglich. Die Schlüsselübergabe/ der Check-In erfolgt anhand eines Übergabeprotokolls. Sollten Sie nach 18Uhr anreisen, melden Sie dies bitte rechtzeitig an. Wichtig: Eine Anreise außerhalb der Öffnungszeiten ist nur möglich, wenn alles bezahlt ist (oder zumindest ein Nachweis der Überweisung vorliegt, gilt auch für kurzfristige Buchungen/ Nachbuchungen usw.).
§4a Schlüsselrückgabe/ Check-Out
Die Schlüsselrückgabe für alle Objekte erfolgt ausschließlich über den Briefkasten an unserem Büro in Boltenhagen, im Weidenstieg 3. Die Unterkunft ist bis spätestens 10Uhr am gebuchten Abreisetag zu verlassen und die Schlüssel unverzüglich auf direktem Wege im Briefkasten an unserem Büro einzuwerfen. Zuwiderhandlungen werden wir mit einer Gebühr berechnen, da sie den regulären Ablauf massiv beeinträchtigen!
§5 Pandemie-Schutzmaßnahmen
Bitte informieren Sie sich stets eigenständig vor Anreise über die aktuellen Voraussetzungen zum Einreisen (z.B. bzgl. Covid-19) in Ihrem Urlaubs-Bundesland Mecklenburg-Vorpommern (Landkreis NWM). Gleiches gilt für die Schutzmaßnahmen während Ihres Aufenthaltes. Bitte denken Sie daran, dass sich vom Tag des Buchungsabschlusses bis zur Anreise die Regelungen wieder ändern können. Maßgebend sind stets die aktuellen Regelungen bei Anreise, nicht die vom Buchungstag. Vielen Dank!
§6 Zusatzleistungen
Auf Wunsch des Mieters können zusätzliche Bettwäsche, Handtücher, Kinderreisebetten (ohne Inhalt), Hochstühle und Gästebetten – sofern diese nicht inklusive zum Objekt angeboten werden - gesondert angemietet werden. Dazu bedarf es einer Anmeldung bzw. einer Erklärung des Mieters bis spätestens eine Woche vor Anreise. Für alle Unterkünfte erfolgt ein Wäschewechsel nur auf Wunsch und ist kostenpflichtig.
§7 Garten- und Parkplatznutzung
Es ist nicht erlaubt, auf dem Grundstück sowie Garten seine Zelte und Wohnwagen aufzustellen. Ihr Fahrzeug darf nur auf der dafür gekennzeichneten Fläche geparkt werden. Bei Fragen kontaktieren Sie gern das Servicebüro.
§8 Haustiere
Das Mitbringen von Haustieren ist nur in die dafür zugelassenen Mietobjekte gestattet. Der Tierhalter ist verpflichtet, das Tier so zu beaufsichtigen, dass das Mietobjekt nicht beschmutzt oder beschädigt wird. Haustiere sind gebührenpflichtig und beim Vermittler anzumelden! Die im Vertrag aufgeführte Anzahl darf nicht überschritten werden. Schäden oder ein Reinigungsmehraufwand stellt die Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH in Rechnung.
§9 Umgang mit der Mietsache
Reinigung
Für die Endreinigung des Objektes ist der Vermieter verantwortlich. Nicht enthalten sind in dieser Reinigungspauschale die Kosten zur Beseitigung grober, das normale Maß übersteigende, Verunreinigungen. Zum Beispiel: liegengebliebener Abwasch, die Reinigung des Backofens, des Kochherdes u.ä. . Während des Aufenthaltes ist jeder Mieter verpflichtet, das Ferienhaus bzw. die Ferienwohnung selbst sauber zu halten und am Abreisetag besenrein zu übergeben. Die Endreinigung wird ausschließlich durch eigenes Personal oder eine von der Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH beauftragte Firma durchgeführt. Leichte Arbeiten wie abwaschen, Betten abziehen, Decken falten, Mülleimer leeren und den Müllsack in den dafür vorgesehenen Behälter zu werfen, gehören jedoch zu den Pflichten des Mieters. Steht ein Grill im gebuchten Objekt zur Verfügung, ist dieser nach Gebrauch vom Gast selbstständig wieder gründlich zu reinigen.
Pflege / Meldung von Mängeln
Es müssen alle Gegenstände, welche während des Aufenthaltes beschädigt wurden, finanziell ersetzt werden. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und ist für alles, was zum Mietobjekt gehört, verantwortlich. Etwaige Beanstandungen des Mietobjektes (einschließlich Reinigungszustand) sind unverzüglich zu melden im Büro, damit in angemessener Frist Abhilfe geschaffen werden kann. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass Sie das Mietobjekt in voller Zufriedenheit vorgefunden haben. Unterbleibt eine Mangelanzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Mieters aus dem Mietvertrag. Dem Mieter obliegt der Beweis dafür, dass er Beschädigungen des Mietgegenstandes bzw. Abhandenkommen von Ausstattungsteilen des Mietgegenstandes nicht zu vertreten hat.
Nichtraucher/ Raucher
Nichtraucherwohnungen sind als solche gekennzeichnet. Der Mieter verpflichtet sich, in der Wohnung NICHT zu rauchen, das gilt auch für weitere Mitmieter und Besucher. Raucht der Mieter auf Balkon oder Terrasse, hat er Sorge zu tragen, dass währenddessen die Räumlichkeiten geschlossen sind, dass der Rauch nicht ins Objekt zieht. Sollte dagegen verstoßen werden, behält sich die Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH vor, den erheblichen Reinigungsmehraufwand für die Wiederherstellung eines angenehmen Nichtraucherklimas in Rechnung zu stellen.
PKW-Stellplatz
Zu jedem Objekt gehört 1 fest zugeordneter PKW-Außenstellplatz oder 1 Tiefgaragenstellplatz (tw. gegen Gebühr und objektabhängig). Sollte Ihr Fahrzeug nicht auf den Parkplatz passen, besteht kein Anspruch auf eine Ausweichmöglichkeit. Der Vermieter ist nicht in der Pflicht, einen Ersatz-Parkplatz zu stellen. Garagen und Kfz-Stellplätze benutzt der Mieter auf eigene Gefahr. Der Eigentümer übernimmt bei Beschädigung durch Dritte keine Haftung, ansonsten haftet er lediglich im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Haftung privater Sachen
Der Eigentümer/ Vermieter haftet nicht für die vom Mieter in die Wohnung eingebrachten Sachen.
Zugang zum Objekt
Dem Vermieter oder seinem Beauftragten ist grundsätzlich bei Gefahr oder zur Schadensvermeidung, dringenden Reparaturen, Wartungs- oder Ablesetätigkeit, Balkonpflanzen- oder Grünpflanzenpflege der Zutritt zur Wohnung zu gewähren.
Untervermietung
Die Untervermietung ist grundsätzlich untersagt.
Schlüsselverlust und Schlüsseldienst
Bei Verlust eines Schlüssels ist der Mieter verpflichtet dem Vermittler 60,00 Euro für den Austausch der Schließanlage zu zahlen. Bei Verlust eines Schlüsselbundes (mehr als 1 Schlüssel) erhöhen sich diese Kosten entsprechend. Sollte der Mieter sich ausgeschlossen haben und es muss zum Öffnen der Eingangstür eine Fachfirma angefordert werden, so trägt der Mieter die anfallenden Kosten.
§10 Kurtaxe
Der Vermittler ist verpflichtet, die gemäß Gemeindesatzung (ab 16 Jahre) erhobene Kurtaxe, vom Gast einzuziehen. Diese wird direkt in Ihrer Buchungsbestätigung mit berechnet. Sollte ein Schwerbehindertenausweis (ggf. mit einem „B“ hinterlegt) vorliegen, so melden Sie dies bitte rechtzeitig, sodass wir die Berechnung entsprechend anpassen können. Für die Gastdatenerfassung – sofern bei Onlinebuchung noch nicht ausgefüllt - erhalten Sie eine separate Aufforderung.
§11 Zahlung
Bis 10 Tage nach Erhalt des Mietvertrages/ Buchungsbestätigung, werden 25% des Gesamtpreises fällig. Der Restbetrag muss bis spätestens 28 Tage vor Reiseantritt bei der Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH eingegangen sein. Bei Buchungen innerhalb der Wochenfrist wird der Gesamtbetrag sofort fällig. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung.
§12 Reiserücktritt
Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Eine Stornierung des Vertrages kann nur von dem in der Buchungsbestätigung aufgeführten Vertragspartner vorgenommen werden. Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung, diese kostenfrei in schriftlicher Form zu stornieren. Ab dem 4. Tag wird lt. § 12 c eine Stornogebühr von 150,00 Euro fällig.
Bei einer Buchung bis zu 3 Tagen vor Reiseantritt ist eine kostenfreie Stornierung nicht möglich!
§12a Ersatzmieter
Bis zum Mietbeginn kann sich jeder Mieter durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er uns dies mitteilt. Die Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH kann jedoch dem Wechsel der Person des Mieters widersprechen, wenn der Dritte den gesetzlichen bzw. den behördlichen Vorschriften entgegensteht.
§12b Umbuchung
Eine einmalige Umbuchung Ihrer Buchungsbestätigung zu einem anderen Zeitpunkt kann nach Absprache bis 21 Tage vor Reiseantritt erfolgen, aber nur, soweit dies in der gleichen Ferienunterkunft möglich ist. Wir erheben für diesen Mehraufwand eine Kostenpauschale von 50,00 Euro.
Eine Umbuchung kann z.B. ausfolgenden Gründen (mit Nachweis) erfolgen:
Schwangerschaft, Unfallverletzung, unerwartete Erkrankung, Todesfall, Verlust des Arbeitsplatzes, Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, Arbeitsplatzwechsel, schwerer Unfall von eigenem Haustier.
Eine Umbuchung kann nur innerhalb des gebuchten Objektes vorgenommen werden. Für einen Wechsel des Objektes muss der bestehende Vertrag zunächst zu den unter §12c aufgeführten Konditionen storniert werden.
§12c Reiserücktrittsgebühren
Kann der Mieter den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt nicht in Empfang nehmen, wird er den Vermieter diesbezüglich schriftlich (email/ Fax/ Post) unter Angabe der Buchungsbestätigungsnummer unterrichten. Es gilt für die Berechnung der anfallenden Gebühren das Datum des schriftlichen Eingangs.
Der Vermieter wird sich umgehend ab Eingang der schriftlichen Stornierung um einen anderen Mieter bemühen. Die mit der Suche verbundenen Kosten gehen zu Lasten des ursprünglichen Mieters, mindestens wird die Stornierungsgebühr von 150,00 Euro fällig, auch wenn ein Ersatzmieter gefunden wird. Wird ein neuer Mieter nicht gefunden, schuldet der Mieter dem Vermieter bei der Bekanntgabe
ab 42 Tage vor Reiseantritt 25% des Mietpreises
ab 28 – 15 Tage vor Reiseantritt 50% des Mietpreises
ab 14 Tage vor Reiseantritt 100% des Mietpreises
Bei Nichterscheinen oder Stornierung nach Mietbeginn 100% des Mietpreises + 150,00€ Stornogebühr Nicht genutzte Leistungen wie Roomservice, gebuchte Handtuchsets, Abholservice, Kurtaxe werden dem Vertragspartner lt. Buchungsbestätigung zurückerstattet.
Bei nur teilweiser Vermittlung schuldet der Mieter dem Vermieter die Differenz zum vollen Mietpreis. Dem Mieter steht jedoch der Nachweis offen, dass ein Schaden nicht vorhanden oder wesentlich geringer ist. Vorhandene versteckte Mängel an dem Mietgegenstand bzw. an dessen Ausstattung berechtigen den Mieter nicht, zu verweigern oder zu mindern, es sei denn, der Mangel war dem Vermieter bekannt. Die Aufrechnung mit Forderungen aus dem Mietverhältnis ist nur mit unbestrittenen bzw. rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf eine Mietpreiserstattung.
Die Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH empfiehlt deshalb den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung bei unserem PREMIUM-Partner Hanse-Merkur.
§13 Vertragsänderungen
Änderungen des Mietvertrages sind nur wirksam, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart sind. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig.
§14 Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit von Vertragsbedingungen in einzelnen Teilen führt nicht dazu, dass die übrigen Vertragsbedingungen durch neue Regelungen zu ersetzen, die der wirtschaftlich unwirksamen Regelung am nächsten kommen.
§15 Höhere Gewalt
Wird die Erfüllung des Mietvertrages in Folge von höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhe) unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können wir vom Mietvertrag zurücktreten.
§16 Reklamationen
Trotz aller Bemühungen sind eventuelle Reklamationen leider nicht auszuschließen. Diese müssen unverzüglich schriftlich an die Mitarbeiter im Büro der Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH weitergeleitet werden. Sollte das Problem in der angemessenen Frist nicht gelöst worden sein, muss der Mieter entsprechende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Mietvertrages innerhalb eines Monats nach Beendigung der Mietdauer gegenüber der Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH geltend machen. Nach dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn der Mieter ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Die Mieteransprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung verfallen nach 6 Monaten. Das Verfalldatum beginnt mit dem Tage, an dem das Mietverhältnis enden sollte.
§17 Vertragsgebühr
Die Ostsee-Service-Boltenhagen GmbH erhebt eine Vertragsgebühr in Höhe von 29,00 Euro.
Stand 07/2023
Änderungen vorbehalten. Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen.